Bitte beachten Sie die neue GOT ab 22.11.2022!
Ach bei dieser Neuerung der GOT sind wir gesetzlich verpflichtet die Anpassung der Gebührensätze vorzunehmen.
Die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen erfolgt nach GOT Stand 14.02.2020 (Gebührenverordnung für Tierärzte),
so hat jeder diagnostische Schritt und jede Behandlung einen festgesetzten Preis.
Je nach Schwierigkeit, Tageszeit und Aufwand kann der Betrag zwischen
dem einfachen und dreifachen Gebührensatz variieren.
Die Abrechnung der Arzneimittel erfolgt nach AmPrV (Arzneimittelpreisverordnung)
GOT:
Die wichtigen Neuerungen in Kürze:
– Der zugefügte § 3a führt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt., entsprechend 59,50 EUR brutto, ein.
– Im tierärztlichen Notdienst muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden.
– Die Notdienstzeit beginnt um 18:00 und endet um 8:00 Uhr. Die Wochenendzeit gilt zwischen freitags 18:00 und montags 8:00 Uhr.
Außerhalb unserer Dienstzeiten werden Notfälle wie folgt abgerechnet:
Wochentags 18-20 Uhr 2 facher Satz
Wochentags 20-8 Uhr und an Feier- und Wochenendtagen 3facher Satz.
Für schwierige Fälle steigt der Satz auf den nächst Höheren.
– Das Wegegeld beträgt nun 3,50 EUR pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 EUR zzgl. MwSt.
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